Elektronische Abschriften: Warum der richtige Workflow entscheidend ist
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Elektronische Abschriften sind ein zentraler Bestandteil digitaler notarieller Abläufe. Sie ermöglichen es, notarielle Dokumente im Rechtsverkehr digital weiterzugeben, ohne auf Papierabschriften angewiesen zu sein. Gerade im Zusammenhang mit Online-Verfahren und elektronischen Urkunden ist der richtige Workflow entscheidend.
Die Bundesnotarkammer beschreibt, dass nach erfolgreicher Archivierung elektronisch beglaubigte Abschriften über das XNP-Modul Urkundenverzeichnis erstellt und direkt signiert werden können.
Gleichzeitig weist die BNotK darauf hin, dass nach Einstellung der elektronischen Niederschrift in das UVZ beglaubigte Abschriften erstellt werden können und lokal gespeicherte Dateien mit pkcs7-Signatur nicht als für den Rechtsverkehr vorgesehene Urkunden versandt werden sollen.
Für die Praxis ist diese Unterscheidung enorm wichtig. Nicht jedes digital vorhandene Dokument ist eine geeignete elektronische Abschrift. Entscheidend ist, ob es aus dem vorgesehenen System heraus erzeugt, korrekt signiert und dem richtigen Dokumententyp zugeordnet wurde.
Notariate sollten daher klare interne Regeln aufstellen: Welche Person erstellt elektronische Abschriften? Wann wird signiert? Welche Dateien dürfen an Beteiligte, Banken oder Register weitergegeben werden? Wie werden Versand und Signaturprüfung dokumentiert?
Elektronische Abschriften können Arbeitsabläufe deutlich beschleunigen. Sie sind aber nur dann ein Effizienzgewinn, wenn alle Beteiligten im Notariat den Unterschied zwischen Entwurfsdatei, signiertem Dokument, elektronischem Original und elektronischer Abschrift verstehen.
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