Elektronische Präsenzbeurkundung: Die Brücke zwischen klassischem Termin und digitaler Urkunde
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Die elektronische Präsenzbeurkundung ist einer der spannendsten Schritte in der Digitalisierung des Notariats. Sie verbindet zwei Welten: den klassischen persönlichen Termin im Notariat und die unmittelbare Erstellung einer elektronischen Urkunde. Damit wird nicht der persönliche Beurkundungstermin abgeschafft, sondern technisch modernisiert.
Nach den Informationen der Bundesnotarkammer wird die Urkunde bei der elektronischen Präsenzbeurkundung unmittelbar elektronisch aufgenommen. Beteiligte können auf einem Unterschriftenpad oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnen; die Notarin oder der Notar schließt den Vorgang anschließend mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur ab.
Für die notarielle Praxis ist dieser Schritt bedeutsam, weil der häufig umständliche Medienbruch zwischen Papierurkunde und digitalem Vollzug reduziert wird. Bislang wurde vielfach in Papierform beurkundet, anschließend gescannt, digital weiterverarbeitet und elektronisch übermittelt. Die elektronische Präsenzbeurkundung kann diesen Ablauf deutlich verschlanken.
Der persönliche Termin bleibt dennoch zentral. Die Beteiligten erscheinen weiterhin im Notariat, erhalten Belehrung, können Fragen stellen und geben ihre Erklärungen in einem geschützten notariellen Rahmen ab. Die Digitalisierung betrifft also nicht die inhaltliche Verantwortung des Notars, sondern die technische Form der Urkunde.
Besonders praxisrelevant ist die Akzeptanz bei Beteiligten. Viele Mandanten empfinden eine sichtbare Unterschrift auf einem Pad als vertrauter als eine rein abstrakte elektronische Signatur. Die Bundesnotarkammer beschreibt, dass die bildliche Wiedergabe der eigenhändigen Unterschriften die Akzeptanz elektronischer Urkunden im Rechtsverkehr erhöhen kann; die Authentizität und Integrität werden durch die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars geschützt.
Für Notariate stellt sich damit eine organisatorische Frage: Wie werden Beurkundungszimmer technisch vorbereitet? Welche Mitarbeitenden werden geschult? Welche Dokumentenworkflows müssen angepasst werden? Und wie erklärt man Beteiligten verständlich, dass die elektronische Urkunde nicht weniger „echt“ ist als die Papierurkunde?
Die elektronische Präsenzbeurkundung ist deshalb mehr als eine technische Neuerung. Sie ist ein Schritt hin zu einer notariellen Praxis, in der persönliche Betreuung und digitale Effizienz zusammenfallen.
Hinweis:
Näheres zur elektronischen Präsenzbeurkundung finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer:
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