Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht: Was Notariate wissen sollten
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Die Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht gehört zu den sichtbarsten Digitalisierungsschritten im deutschen Notariat. Sie betrifft insbesondere Vorgänge, bei denen gesellschaftsrechtliche Erklärungen ohne klassische Anwesenheit im Notariat abgegeben werden können. Für Gründerinnen und Gründer ist das attraktiv, weil Anreise, Terminlogistik und Papierprozesse reduziert werden. Für Notariate bedeutet es zugleich neue Anforderungen an Vorbereitung, Technik, Signatur und Nachbearbeitung.
Der entscheidende Punkt ist: Eine Online-Beurkundung ist keine einfache Videokonferenz mit anschließendem PDF-Versand. Sie ist ein strukturierter notarieller Vorgang mit technischer und rechtlicher Einbettung. Die Bundesnotarkammer stellt hierfür umfangreiche Onlinehilfen und Verfahrensbeschreibungen bereit. Dort wird unter anderem beschrieben, wie nach einer Videokonferenz elektronische Dokumente weiterverarbeitet und elektronische Abschriften erstellt werden können.
In der Praxis beginnt die Qualität des Online-Verfahrens nicht erst mit der Videokonferenz. Entscheidend ist die Vorbereitung: Sind die Beteiligten technisch in der Lage, am Verfahren teilzunehmen? Liegen die erforderlichen Ausweisdaten und Unterlagen vor? Sind die Entwürfe freigegeben? Ist klar, welche Dokumente signiert werden müssen? Je sauberer der Vorgang vorbereitet ist, desto weniger Reibungsverluste entstehen im Termin.
Für Notariate ist außerdem wichtig, den Unterschied zwischen Online-Beurkundung, elektronischer Abschrift, elektronischem Original und sonstigen signierten Dokumenten zu kennen. Die BNotK weist im Zusammenhang mit dem Vollzug elektronischer Urkunden darauf hin, dass elektronisch beglaubigte Abschriften nach erfolgreicher Archivierung auch über das XNP-Modul Urkundenverzeichnis erstellt und direkt signiert werden können.
Gerade im Gesellschaftsrecht kann die Online-Beurkundung die Gründungspraxis erheblich beschleunigen. Das gilt insbesondere für digitale Gründer, Startups und Unternehmer, die ohnehin in digitalen Prozessen denken. Gleichzeitig darf die Geschwindigkeit nicht zulasten der rechtlichen Qualität gehen. Die notarielle Belehrung, die Prüfung des Geschäftswillens und die korrekte rechtliche Gestaltung bleiben der Kern des Vorgangs.
Für Notariate liegt der Mehrwert nicht allein in der Möglichkeit, Termine online anzubieten. Der eigentliche Vorteil entsteht, wenn das gesamte Verfahren digital gedacht wird: vom Erstkontakt über die Unterlagenanforderung und Entwurfsvorbereitung bis zur Signatur, Archivierung und Weiterleitung an Register oder Beteiligte.
Online-Beurkundung ist daher nicht nur eine neue Beurkundungsform. Sie ist ein Anlass, gesellschaftsrechtliche Standardprozesse im Notariat neu zu strukturieren.
Hinweis:
Weitere Informationen zu den Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht stellt die Bundesnotarkammer in ihrer Onlinehilfe bereit:
https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/online-verfahren-im-gesellschaftsrecht/allgemein.html
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