Das digitale Notarsiegel: Was es ist, was es kann und warum es für moderne Notariate sinnvoll ist
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Das digitale Notarsiegel ist eines der am häufigsten missverstandenen Elemente der modernen notariellen Digitalisierung. Viele verbinden mit dem Begriff automatisch eine rechtliche Wirkung. Tatsächlich ist die Lage differenzierter: Das digitale Siegelbild ist in erster Linie eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels. Seine Bedeutung liegt nicht in einer eigenständigen Beurkundungswirkung, sondern in Darstellung, Wiedererkennbarkeit und professioneller Einbindung in elektronische Dokumente.
Die Onlinehilfe der Bundesnotarkammer beschreibt im Zusammenhang mit der eBeurkundung ausdrücklich, dass der Anwendung Siegelbilder zugeführt werden können. Dabei handelt es sich um eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels ohne rechtliche Wirkung.
Dieser Satz ist für die Praxis zentral. Ein digitales Notarsiegel ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars. Es macht aus einem Dokument auch nicht allein eine notarielle Urkunde. Die rechtliche Absicherung elektronischer Urkunden erfolgt über die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verfahren, insbesondere über die qualifizierte elektronische Signatur und die Einbindung in die notariellen Systeme.
Warum ist ein digitales Notarsiegel dann überhaupt relevant?
Die Antwort liegt in der praktischen Wahrnehmung elektronischer Dokumente. Papierurkunden tragen traditionell sichtbare Merkmale notarieller Autorität: Siegel, Unterschrift, Papier, Schnur, Prägesiegel oder Dienstsiegel. Elektronische Urkunden verlieren einen Teil dieser gewohnten visuellen Sprache. Für Beteiligte, Banken, Unternehmen oder ausländische Empfänger kann ein rein digital signiertes Dokument zunächst ungewohnt wirken. Ein professionell gestaltetes digitales Siegelbild schafft hier Orientierung.
Das digitale Siegelbild erfüllt damit eine kommunikative Funktion. Es signalisiert, dass das Dokument aus notarieller Praxis stammt, fügt sich in die gewohnte Gestaltung notarieller Dokumente ein und erhöht die Verständlichkeit des digitalen Erscheinungsbildes. Gerade in einer Übergangsphase, in der viele Beteiligte elektronische Urkunden noch nicht selbstverständlich einordnen, kann diese visuelle Brücke wertvoll sein.
Zugleich muss sauber kommuniziert werden, was das Siegelbild nicht ist. Es ist kein Ersatz für die qualifizierte elektronische Signatur. Es ist kein eigenständiger Echtheitsnachweis. Es darf auch nicht so verwendet werden, dass beim Empfänger der Eindruck entsteht, die grafische Darstellung allein verleihe dem Dokument eine rechtliche Qualität. Die BNotK-Formulierung „ohne rechtliche Wirkung“ sollte deshalb auch in der eigenen Kanzleikommunikation ernst genommen werden.
Für Notariate entsteht daraus eine klare Gestaltungslinie: Das digitale Notarsiegel ist ein ästhetisches und organisatorisches Element, kein rechtlicher Wirkmechanismus. Es sollte professionell, sauber, hochauflösend und konsistent gestaltet sein. Ein verpixeltes, unscharfes oder unprofessionell eingebundenes Siegelbild kann den gegenteiligen Effekt erzeugen und die Qualität des Dokuments optisch schwächen.
In der eBeurkundung kann die Siegelverwaltung eine Rolle spielen, weil Siegelbilder in der Anwendung hinterlegt werden können. Die BNotK beschreibt in der Onlinehilfe zur Einrichtung der eBeurkundung unter anderem die Möglichkeit, Speicherorte für Dokumente und Siegelbilder festzulegen und Siegelbilder der Anwendung zuzuführen.
Für die Praxis empfiehlt sich daher, das digitale Siegel nicht spontan aus einem Scan des physischen Siegels zu erzeugen. Besser ist ein sauber aufbereitetes, transparentes, hochauflösendes Siegelbild, das für elektronische Dokumente geeignet ist. Dabei sollten Kontrast, Lesbarkeit, Kreisführung, Amtsbezeichnung, Name und Amtssitz stimmen. Auch die Dateiformate sollten so gewählt werden, dass sie in den relevanten Anwendungen zuverlässig funktionieren.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Amtssiegel und Siegelbild. Das Amtssiegel als solches hat im klassischen notariellen Kontext eine besondere Bedeutung. Das digitale Siegelbild ist dagegen eine bildliche Wiedergabe. Diese bildliche Wiedergabe kann das Erscheinungsbild einer elektronischen Urkunde abrunden, sie ersetzt aber keine gesetzlich vorgesehene Signatur oder Beurkundungsform.
Ein gutes digitales Notarsiegel ist deshalb Teil moderner notarieller Corporate Identity, ohne die Amtstätigkeit zu kommerzialisieren. Es verbindet Tradition und Digitalisierung. Es zeigt: Das Notariat arbeitet digital, aber mit derselben Sorgfalt, Autorität und formalen Klarheit wie in der Papierwelt.
Für NotarWerk ist das digitale Notarsiegel daher ein erster Baustein einer modernen notariellen Dokumentenkultur. Es steht nicht für eine neue Rechtswirkung, sondern für ein professionelles digitales Erscheinungsbild. Genau darin liegt sein praktischer Wert.
Häufige Fragen von Notaren
Offene Fragen?
Hat das digitale Notarsiegel eine rechtliche Wirkung?
Wofür kann das digitale Siegel verwendet werden?
Ist die Verwendung eines digitalen Siegels zulässig?
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Wer trägt die Verantwortung für die Verwendung des Siegels?




