Qualifizierte elektronische Signatur: Warum sie der Schlüssel zur elektronischen Urkunde ist
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Die qualifizierte elektronische Signatur ist einer der zentralen Bausteine digitaler notarieller Verfahren. Während ein sichtbares digitales Siegelbild vor allem der Darstellung dient, liegt die rechtliche und technische Sicherung elektronischer Urkunden wesentlich in der qualifizierten elektronischen Signatur.
Die Bundesnotarkammer hebt im Zusammenhang mit der elektronischen Präsenzbeurkundung hervor, dass die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars Authentizität und Integrität der Urkunde schützt. Das bedeutet: Die Signatur soll sicherstellen, dass das Dokument von der berechtigten Person stammt und nach der Signatur nicht unbemerkt verändert wurde.
Für die Praxis ist diese Unterscheidung entscheidend. Viele Beteiligte achten zunächst auf sichtbare Elemente: Unterschrift, Siegel, Briefkopf. In der digitalen Welt liegt der entscheidende Echtheitsnachweis jedoch häufig nicht im sichtbaren Bild, sondern in der prüfbaren Signaturstruktur des Dokuments.
Die BNotK beschreibt im Zusammenhang mit Online-Verfahren, dass in der Videokonferenz angezeigt wird, welche Bürger elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen haben. Das zeigt, dass digitale notarielle Verfahren stark auf prüfbare Signaturzustände angewiesen sind.
Für Notariate bedeutet das: Mitarbeitende sollten nicht nur wissen, wie eine Signatur angebracht wird, sondern auch, wie Signaturen geprüft, dokumentiert und bei Rückfragen erklärt werden können. Gerade Banken, Registerstellen oder Beteiligte fragen gelegentlich nach, ob ein elektronisches Dokument „wirklich unterschrieben“ sei. Dann hilft eine verständliche Erklärung des Signaturmechanismus.
Auch die technische Infrastruktur ist relevant. Die BNotK beschreibt beim Fernsignaturverfahren, dass das für die qualifizierte elektronische Signatur erforderliche Zertifikat nicht mehr auf der Signaturkarte gespeichert ist, sondern aus einer hochsicheren Umgebung der Bundesnotarkammer ferngesteuert verwendet wird.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist damit der digitale Vertrauensanker. Wer digitale Urkunden professionell einsetzen will, muss ihre Bedeutung intern und extern klar vermitteln.
Hinweis:
Näheres zur Signatur im Rahmen notarieller Online-Verfahren finden Sie in der Onlinehilfe der Bundesnotarkammer:
https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/online-verfahren-im-gesellschaftsrecht/allgemein/videokonferenz/durchfuehrung-videokonferenz/signatur.html
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